Die ZAK Krankenfahrdienst Leitstelle nimmt Bestellungen für Krankenfahrten in Speyer entgegen und koordiniert die Durchführung mit geeigneten Krankenfahrdiensten aus der Region. Befördert werden gehfähige Fahrgäste sowie Menschen, die während der Fahrt einen Rollstuhl benötigen, über eine Treppe mit dem Tragestuhl befördert werden müssen oder nur liegend transportiert werden können.
Eine Krankenfahrt kann beispielsweise für einen Arzttermin, eine ambulante Behandlung, eine stationäre Aufnahme, eine Krankenhausentlassung, eine Dialyse, eine Strahlen- oder Chemotherapie oder eine Rehabilitationsmaßnahme benötigt werden. Entscheidend ist, welche Unterstützung die Patientin oder der Patient tatsächlich braucht.
Die Fahrten werden auf Bestellung und nach verfügbarer Kapazität durchgeführt. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert die Planung, insbesondere bei regelmäßigen Behandlungsterminen, Tragestuhlfahrten und liegenden Krankenfahrten.
Krankenfahrt in Speyer anfragen:
Telefon: 0800 19 19222
Welche Krankenfahrten sind in Speyer möglich?
Die Beförderungsart richtet sich nicht allein nach der Diagnose. Maßgeblich ist, wie mobil die betroffene Person am Tag der Fahrt ist, ob Treppen überwunden werden müssen und ob sie während der Fahrt sitzen kann.
Bei der Bestellung wird deshalb abgefragt, welche Unterstützung erforderlich ist. Dadurch kann ein Fahrzeug eingeplant werden, das zur tatsächlichen Situation passt.
Krankenfahrten für gehfähige Fahrgäste
Eine sitzende Krankenfahrt eignet sich für Patientinnen und Patienten, die selbstständig oder mit leichter Unterstützung gehen können. Die Fahrt kann beispielsweise zu einer Arztpraxis, in eine Klinik, zu einer ambulanten Behandlung oder nach einer Krankenhausentlassung erfolgen.
Bei Bedarf unterstützt das Fahrpersonal beim Ein- und Aussteigen. Gehhilfen, Rollatoren und normales Reisegepäck müssen bereits bei der Bestellung angegeben werden, damit im Fahrzeug ausreichend Platz vorhanden ist.
Eine sitzende Krankenfahrt ist keine medizinisch betreute Beförderung. Wird während der Fahrt eine medizinische Überwachung, Sauerstoffgabe oder fachliche Betreuung benötigt, muss geprüft werden, ob stattdessen ein qualifizierter Krankentransport erforderlich ist.
Rollstuhlfahrten in Speyer
Bei einer Rollstuhlfahrt bleibt die Patientin oder der Patient während der Beförderung in der Regel im eigenen Rollstuhl sitzen. Dafür wird ein rollstuhlgerecht ausgestattetes Fahrzeug eingesetzt.
Vor der Fahrt muss geklärt werden:
– Handelt es sich um einen manuellen Rollstuhl oder einen Elektrorollstuhl?
– Wie groß und schwer ist der Rollstuhl?
– Kann die Person umgesetzt werden?
– Gibt es an der Abholadresse Stufen?
– Ist ein Aufzug vorhanden und ausreichend groß?
– Fährt eine Begleitperson mit?
– Werden weitere Hilfsmittel oder Gepäckstücke mitgenommen?
Diese Angaben sind besonders bei Elektrorollstühlen, Pflegerollstühlen und größeren Sondermodellen wichtig. Nicht jeder Rollstuhl passt in jedes Fahrzeug.
Die Rollstuhlfahrt kann innerhalb von Speyer oder zu einem Behandlungsort außerhalb der Stadt führen. Dazu gehören beispielsweise Fahrten nach Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Landau, Mannheim oder Heidelberg, sofern der jeweilige Auftrag übernommen werden kann.
Tragestuhlfahrten in Speyer
Ein Tragestuhl wird eingesetzt, wenn eine Person nicht mehr sicher über eine Treppe gehen kann und am Gebäude kein geeigneter Aufzug vorhanden ist. Die Patientin oder der Patient wird auf einem dafür vorgesehenen Stuhl über das Treppenhaus zum Fahrzeug oder vom Fahrzeug in die Wohnung befördert.
Damit die Fahrt richtig vorbereitet werden kann, werden bei der Bestellung genaue Angaben benötigt:
– Etage der Wohnung
– Anzahl der Treppen und Zwischenpodeste
– Breite und Verlauf des Treppenhauses
– vorhandener Aufzug
– Körpergewicht der zu befördernden Person
– Möglichkeit, selbstständig auf den Tragestuhl umzusetzen
– besondere bauliche Hindernisse
– Abhol- und Zieladresse
Die Bezeichnung „Tragestuhlfahrt“ sollte nicht vorsorglich gewählt werden, wenn die Person die Treppe noch sicher gehen kann. Umgekehrt sollte eine bestehende Einschränkung nicht verschwiegen werden. Das Fahrpersonal muss vorab wissen, welche Hilfe tatsächlich erforderlich ist.
Bei engen oder baulich schwierigen Treppenhäusern kann eine vorherige Prüfung notwendig sein. Auch das Körpergewicht und die örtlichen Verhältnisse beeinflussen, wie viele Mitarbeitende für die Beförderung eingeplant werden müssen.
Liegende Krankenfahrten in Speyer
Eine liegende Krankenfahrt kommt infrage, wenn die Patientin oder der Patient während der gesamten Beförderung nicht sitzen kann, aber keine medizinisch-fachliche Betreuung im Sinne eines qualifizierten Krankentransports benötigt.
Typische Anlässe können sein:
– Entlassungen nach Operationen
– Fahrten zu stationären Aufnahmen
– Untersuchungen bei stark eingeschränkter Sitzfähigkeit
– Verlegungen ohne medizinischen Überwachungsbedarf
– Fahrten zu Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen
– Rückfahrten nach ambulanten Eingriffen
Vor der Bestellung muss geklärt werden, ob die Person selbstständig oder mit Unterstützung auf die Transportliege wechseln kann. Außerdem müssen Treppen, Aufzüge, das Körpergewicht sowie besondere Lagerungsanforderungen angegeben werden.
Eine liegende Krankenfahrt darf nicht mit einem qualifizierten Krankentransport verwechselt werden. Wird während der Fahrt eine medizinische Betreuung, Überwachung oder besondere medizinische Ausstattung benötigt, ist ein Krankentransportwagen erforderlich. In einem akuten medizinischen Notfall ist die Notrufnummer 112 zu wählen.
Fahrten zu Krankenhäusern, Praxen und Behandlungen in Speyer
In Speyer befinden sich unter anderem das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus und das St. Vincentius-Krankenhaus. Daneben gibt es Facharztpraxen, Therapieeinrichtungen, ambulante Behandlungszentren und weitere medizinische Einrichtungen.
Krankenfahrten können unter anderem für folgende Termine bestellt werden:
– stationäre Aufnahme im Krankenhaus
– Entlassung aus einem Krankenhaus
– ambulante Untersuchung
– Facharzttermin
– Dialysebehandlung
– Chemotherapie
– Strahlentherapie
– ambulante Operation
– Vor- oder Nachbehandlung
– Tagesklinik
– Rehabilitation
– Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung
– Rückfahrt in die eigene Wohnung
Auch wiederkehrende Serienfahrten können geplant werden. Dazu gehören insbesondere regelmäßige Dialysefahrten sowie Fahrten zu einer länger andauernden Strahlen- oder Chemotherapie.
Bei Serienfahrten sollten alle bekannten Behandlungstage und Uhrzeiten frühzeitig mitgeteilt werden. Änderungen des Behandlungsplans müssen der Leitstelle rechtzeitig gemeldet werden.
So bestellen Sie eine Krankenfahrt in Speyer
Für eine vollständige Disposition werden mehrere Angaben benötigt. Fehlende Informationen können dazu führen, dass ein ungeeignetes Fahrzeug eingeplant wird oder Rückfragen notwendig werden.
Halten Sie bei der Bestellung möglichst folgende Angaben bereit:
1. Vor- und Nachname der zu befördernden Person
2. Geburtsdatum
3. Abholadresse einschließlich Etage
4. genaue Zieladresse
5. Datum und Uhrzeit des Termins
6. gewünschte Abholzeit
7. Art der Krankenfahrt
8. vorhandene Treppen oder Aufzüge
9. verwendete Hilfsmittel
10. Körpergewicht bei Tragestuhl- oder Liegendfahrten
11. mitfahrende Begleitpersonen
12. Rückfahrt oder einfache Fahrt
13. Krankenversicherung oder anderer Kostenträger
14. ärztliche Verordnung und gegebenenfalls Genehmigung
15. Telefonnummer für Rückfragen
Bei Krankenhausentlassungen sollte zusätzlich angegeben werden, auf welcher Station sich die Patientin oder der Patient befindet. Die tatsächliche Entlassungszeit ist häufig erst kurzfristig bekannt. Deshalb kann es zu Wartezeiten oder einer Anpassung der Abholzeit kommen.
Wann sollte die Krankenfahrt bestellt werden?
Planbare Fahrten sollten so früh wie möglich angemeldet werden. Dies gilt besonders für:
– Rollstuhlfahrten mit Elektrorollstuhl
– Tragestuhlfahrten über mehrere Etagen
– liegende Krankenfahrten
– Serienfahrten
– Fahrten über größere Entfernungen
– frühe Behandlungstermine
– Fahrten am Wochenende oder an Feiertagen
– Fahrten mit mehreren Begleitpersonen oder umfangreichem Gepäck
Kurzfristige Anfragen können ebenfalls gestellt werden. Eine Durchführung hängt jedoch von der aktuellen Fahrzeug- und Personalkapazität ab.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen können Fahrkosten übernehmen, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Ob eine ärztliche Verordnung und eine vorherige Genehmigung erforderlich sind, hängt vom Behandlungsgrund und von der persönlichen Situation der versicherten Person ab.
Fahrten zu einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung können grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung verordnet werden. Für bestimmte ambulante Behandlungen gelten abweichende Voraussetzungen.
Bei ambulanten Fahrten kann eine Kostenübernahme beispielsweise bei folgenden Voraussetzungen möglich sein:
– Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
– Pflegegrad 4 oder 5
– Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkte Mobilität
– ambulante Dialysebehandlung
– onkologische Chemotherapie
– onkologische Strahlentherapie
– vergleichbar häufige und medizinisch notwendige Behandlung
– im Einzelfall genehmigte schwere Mobilitätseinschränkung
Ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, sollte vor der ersten Fahrt mit der Krankenkasse geklärt werden. Eine Verordnung allein bedeutet nicht in jedem Fall automatisch, dass sämtliche Kosten übernommen werden.
Bei Rehabilitationsmaßnahmen gelten teilweise andere Zuständigkeiten. Hier sollte vor der Fahrt geklärt werden, ob die Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder ein anderer Kostenträger zuständig ist.
Krankenfahrten innerhalb und außerhalb von Speyer
Die ZAK Krankenfahrdienst Leitstelle nimmt Krankenfahrten für das Stadtgebiet Speyer und die umliegende Region entgegen. Dazu können je nach Kapazität unter anderem Fahrten aus oder nach folgenden Orten gehören:
– Dudenhofen
– Römerberg
– Schifferstadt
– Harthausen
– Otterstadt
– Waldsee
– Böhl-Iggelheim
– Haßloch
– Neustadt an der Weinstraße
– Ludwigshafen am Rhein
– Mannheim
– Heidelberg
– Germersheim
– Landau in der Pfalz
Der Abholort muss nicht mit dem Behandlungsort übereinstimmen. Möglich sind daher sowohl Fahrten innerhalb Speyers als auch Krankenfahrten von Speyer in andere Städte oder aus dem Umland zu einer Behandlung in Speyer.
Längere Fahrten sollten frühzeitig angefragt werden. Dies gilt insbesondere für liegende Beförderungen und Tragestuhlfahrten.
Krankenfahrt in Speyer anfragen
Für die Bestellung einer Krankenfahrt werden die Abholadresse, der Behandlungsort, die Terminzeit und die benötigte Beförderungsart benötigt.
Telefon: 0800 19 19222 (kostenfrei)
Bitte geben Sie bereits bei der ersten Anfrage an, ob die Patientin oder der Patient gehfähig ist, im Rollstuhl befördert werden muss, einen Tragestuhl benötigt oder nur liegend transportiert werden kann.
Die Annahme einer Anfrage stellt noch keine verbindliche Zusage dar. Die Durchführung richtet sich nach der verfügbaren Fahrzeug- und Personalkapazität sowie den tatsächlichen Anforderungen des Auftrags.